Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, wird eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Gesamtbetrages der jeweiligen Verordnung fällig. Diese ist nach der letzten Therapieeinheit der aktuellen Verordnung unverzüglich und ohne Abzüge auf das auf der Rechnung genannte Konto zu überweisen.
In manchen Fällen, sollte Sie die Zuzahlung an Ihre individuelle Belastungsgrenze bringen, gibt es die Möglichkeit eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Falls Sie einen Befreiungsausweis besitzen, ist uns dieser jährlich nach Erneuerung vorzulegen, damit wir diesen für die Abrechnung als Kopie der Heilmittelverordnung beilegen können.
Die Terminabsage sollte bis spätestens 36 Stunden vor Termin erfolgen. Andernfalls wird der Ausfall anteilig oder vollständig in Rechnung gestellt.
Beispiel:
Der Termin findet jeden Dienstag um 08:00 Uhr morgens statt. Damit ich fristgerecht absage, muss ich bis spätestens Sonntag um 20:00 Uhr abends abgesagt haben.
- Ja, die Regelungren gelten auch fürs Wochenende. -
Ab 20:01 Uhr wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 20% des aktuell geltenden Kassensatzes erhoben, sprich ab 35:59 Stunden vor der Therapie.
Ab 23:59 Stunden vor der Therapie beträgt die Ausfallgebühr 100%. Das bedeutet, wenn ich für den Termin am Dienstag um 08.00 Uhr, montags um 08:01 Uhr absage, muss ich mit einer entsprechenden Ausfallgebühr rechnen.
Bei zu später Absage im (plötzlichen) Krankheitsfall, kann ein Attest vorgelegt werden, dann reduziert sich die Ausfallgebühr auf 50% des aktuellen Kassensatzes.
- Wir verstehen es selbstverständlich, dass bei plötzlicher Erkrankung, nicht fristgerecht abgesagt werden kann, dennoch hoffen wir hier auch auf Ihr Verständnis bezüglich der trotzdem anfallenden Ausfallgebühr, da die Termine jeweils nur für einen Patienten geblockt werden und wir keine "Laufkundschaft" wie z.B. Ärzte haben, dementsprechend haben wir bei zu später Terminabsage einen generellen finanziellen Verlust, der von den Krankenkassen nicht kompensiert wird. -
Zusammenfassung:
Absage bis 36 Stunden vor Termin: 0%
Absage bis 24 Stunden vor Termin: 20% des aktuellen Kassensatzes
Absage innerhalb 24 Stunden: 100% des aktuellen Kassensatzes
Absage im Krankheitsfall mit Attest: 50% des aktuellen Kassensatzes
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Aktueller Kassensatz (Stand 01.10.2023): 45 Minuten - 68€
Kontoinhaberin: Eva Franziska Wick
Empfänger: Spracherlebnis - Praxis für Logopädie
IBAN: Siehe Rechnung
Bankinstitut: Postbank
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: Patientennummer - Rechnungsnummer (z.B.: "P001-AR01/24" oder "P001-ZZ01/24")
Spracherlebnis
Praxis für Logopädie
Inh. Eva Franziska Wick
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.