Der erste Termin: Was ist zu tun?

Das Wichtigste zuerst: Die Heilmittelverordnung

Wie bekomme ich eine Heilmittelverordnung?

In erster Linie kann jeder Arzt / jede Ärztin eine Heilmittelverordnung - oder umgangssprachlich: ein Rezept - ausstellen.
Hier eine Auflistung:

- Hausärzt*in
- Kinderärzt*in
- HNO-Ärzt*in
- Phoniater*in
- Pädaudiolog*in
- Zahnärzt*in
- Kieferorthopäd*in
- Neurolog*in
- Psychiater*in

 

Wie sieht so eine Heilmittelverordnung aus?

Hier ein Beispiel für eine "übliche" Verordnung. Zahnärztliche / Kieferorthopädische Verordnungen sowie Privatverordnungen sehen optisch anders aus, inhaltlich sind alle deckungsgleich.
 

Ausstellungsdatum

Die Verordnung darf nicht älter als 28 Tage sein.

Verordnungsmenge

Es muss eine Stunden-anzahl angegeben sein, i.d.R. werden 10 Stunden verschrieben.

Dauer & Frequenz

Ebenfalls vorhanden sein, muss eine Dauer der Therapieeinheit (30, 45 oder 60 Min) sowie die Häufigkeit pro Woche, i.d.R. 1-2 x pro Woche.


Praxis oder Hausbesuch

Sofern die Therapie innerhalb der Praxis stattfindet, ist kein Hausbesuch zu verordnen. Sobald ein Hausbesuch aufgrund von körperlichen und/oder geistigen Versehrtheiten notwendig ist, muss dieser als solcher auf der Verordnung vermerkt sein (Hausbesuch: x ja).

Logopädie oder doch Podologie?

Auch wenn diese Wörter sehr ähnlich klingen, hat das eine nichts mit dem anderen am Fuß, äh, Hut! Daher bitte darauf achten, dass das Feld für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie angekreuzt ist.

Diagnose

Auf der Verordnung muss eine Diagnose stehen.

Schlüssel & ICD-10

 Der angegenebe Schlüssel (SP-, ST-, ...), der ICD-10-Code sowie die Diagnose müssen zusammenpassen.

Stempel & Unterschrift

Vergewissern Sie sich, dass Ihr Arzt/Ihre Ärztin die Verordnung mit einem Praxisstempel sowie der jeweils zugehörigen Unterschrift versehen haben.

Zeit zur Parkplatzsuche mitbringen

In der Regel gibt es direkt vorm Haus auf den Seitenstreifen der Straße freie Parkplätze, da diese aber (noch) nicht als Kurzzeitparkplätze gekennzeichnet sind, kann es sein, dass diese zugeparkt sind. In diesem Fall müssten Sie sich umliegend Parkplätze suchen.
 

Wie lange dauert die Therapiestunde?

Die erste Stunde dient dem Erstgespräch, der Anamnese, sowie der Diagnostik. Daher planen Sie bitte für die erste Stunde, sofern Therapieeinheiten jeweils à 45 Minuten verordnet wurden, 60 Minuten vor Ort ein plus An- und Abfahrt, Parken und ggf. Wartezeit.
Alle weiteren Therapieeinheiten sind anschließend i.d.R. pro Termin mit 45 Minuten einzuplanen. Als Begleitperson dürfen Sie in diesen 45 Minuten, sofern nicht anders besprochen, im Wartezimmer Platz nehmen, oder außer Haus gehen.

Gegen Ende jeder Therapiestunde, also nach ca. 40 Minuten, gibt es allerdings eine Nachbesprechung, bitte seien Sie hierfür, sollten Sie außer Haus sein, wieder vor Ort, damit wir Sie hinzuholen können. 

Wer muss aufpassen?

Während der gesamten Therapie sind wir für Ihr Kind verantwortlich und tragen die Aufsichtspflicht. Nach der Therapieeinheit, müssen Sie diese wieder übernehmen. 

Da wir zeitgetacktet arbeiten, seien Sie bitte pünktlich, damit Ihr Kind nicht unbeaufsichtigt im Wartebereich bleiben muss.

Gute Laune im Gepäck

Gute Laune und ein Lächeln im Gesicht freuen uns sehr, denn wie heißt es so schön: Wenn du ein Lächeln in die Welt sendest, kommt eines zurück!  :)

Wir möchten Spaß und Freude verbreiten. Sollten Sie einmal unzufrieden sein, dürfen Sie dies selbstverständlich konstruktiv äußern, wir sind uns sicher: Es gibt für alles eine Lösung!

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